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Nach Reizgas-Vorfall im McDonald's - Bundespolizei ermittelt Tatverdächtigen

Hauptbahnhof - 09.02.2018


Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Bundespolizei gelungen
einen Tatverdächtigen zu ermitteln, der im dringenden Verdacht steht
für den sich im Januar zugetragenen Reizgas-Vorfall im Würzburger
Hauptbahnhof verantwortlich zu sein. Der 17-jährige Jugendliche
bestreitet zwar die Tat, ist jedoch von einer Augenzeugin
zweifelsfrei identifiziert worden. Insgesamt waren durch die Tat am
3. Januar elf Personen verletzt worden.

Wie bereits mehrfach berichtet, klagten am Abend des 3. Januars
plötzlich mehrere Gäste und Mitarbeiter der im Hauptbahnhof Würzburg
ansässigen McDonald's-Filiale über Atemwegsreizungen, was zu einem
Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten führte.

Nachdem der Verdacht nahe lag, dass das Reizgas nicht zufällig
freigesetzt wurde, hatte die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren
wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und sich am 4. Januar
mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit gewandt. Tatsächlich
meldete sich daraufhin eine Frau bei der Bundespolizei, die in einem
großen Würzburger Onlinenachrichtenportal von der Bitte der Ermittler
gelesen hatte. Die Zeugin erklärte, gesehen zu haben, wie ein
Jugendlicher Reizgas im McDonald's versprüht hatte. Von diesem konnte
sie eine detaillierte Personenbeschreibung abgeben.

Anhand dieser Personenbeschreibung gelang der Bundespolizei
schließlich einen 17-jährigen Tatverdächtigen zu ermitteln. Der
syrische Staatsangehörige streitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe
ab. Bei einer Bildvorlage konnte die Augenzeugin jedoch den
Beschuldigten einwandfrei wiedererkennen und als Verantwortlichen
identifizieren.

Die Ermittlungen der Bundespolizei sind nunmehr abgeschlossen. Da
an der Aussage der Augenzeugin keinerlei Zweifel bestehen wird nun
eine Strafanzeige gegen den Jugendlichen wegen elffacher
gefährlicher Körperverletzung erstattet. Ob es zu einer
Anklageerhebung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Auch inwiefern die Geschädigten zivilrechtliche Forderungen gegen
den 17-Jährigen stellen können, hängt letztlich vom Ausgang des
Gerichtsverfahrens ab.

Zusatz: Da der Tatverdächtige minderjährig ist, gibt die
Bundespolizei keine weiterführenden Auskünfte über seine Person.




Rückfragen bitte an:

Fabian Hüppe
Bundespolizeiinspektion Würzburg
Bahnhofplatz 2 - 97070 Würzburg
Telefon: 0931 32 259 104
E-Mail: wuerzburg.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von dreizehn
Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion München. Ihr
örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Unterfranken
und Teile Oberfrankens. Der Inspektion Würzburg angegliedert sind die
Bundespolizeireviere Aschaffenburg und Bamberg. Die Kernkompetenzen
der Bundespolizeiinspektion Würzburg liegen in der Gewährleistung der
Sicherheit der Benutzer der Bahn und der Bahnanlagen, sowie in der
Fahndung auf Bahnanlagen zur Bekämpfung der unerlaubten Migration.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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